Eltern übernehmen wichtige Aufgaben

Wir sprechen mit!

Wie in der Schule gibt es auch in jedem Kindergarten eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Form der Elternmitwirkung. Diese ist im KIBIZ klar geregelt. Entscheidend für die Verwirklichung der pädagogischen Arbeit in den Tageseinrichtungen ist das Zusammenwirken mit den pädagogischen Kräften. Deswegen geht es dabei nicht so sehr darum, durch Mehrheitsbeschlüsse Entscheidungen innerhalb der Kindergartenarbeit zu beeinflussen oder herbeizuführen. Mitwirkung bedeutet partnerschaftlich zusammen zu arbeiten, Probleme zu diskutieren und das Engagement auch der Erziehungsberechtigten in die Arbeit der Einrichtung hinein zu holen. Diese Zusammenarbeit steht in unserer Einrichtung an oberster Stelle.

mi Käfer

Dazu gibt es verschiedene Gremien der Mitwirkung:

Elternversammlung
Die Elternversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie findet bei uns planmäßig einmal im Jahr statt.


Elternbeirat
Er soll zwischen den Erziehungsberechtigten einerseits und den Erzieherinnen sowie dem Träger der Einrichtung andererseits vermittelt. Er ist ein Sprachrohr zur Vertretung der Elterninteressen. Da bei unserer Initiative der Träger in Form des Vorstands aus der Elternschaft selbst hervorgeht, ist der Elternrat hier schon die zweite Elternvertretung.
Unsere Elternbeiratsmitglieder planen übers Jahr verschiedene Aktionen für Eltern und Kinder und führen sie in Absprache mit der Leitung  durch. (Trödelmarkt, St. Martin, Weihnachtsfeier, Weihnachtsbasar, Karnevalparty, Sommerpicknick, oder, oder,oder..)

Der  Kindergartenrat
Der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte bilden mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Dieser berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit und bemüht sich um die erforderliche räumliche und sachliche Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren.

Vorstand
Der Vorstand ist unser wichtigstes und vom  Gesetz her vorgeschriebenes Medium. Ohne ihn geht gar nichts. Der Vorstand vertritt die Elterninitiative als Träger der Einrichtung. Wo immer die Rede vom Träger einer Einrichtung ist, ist bei uns der Vorstand gemeint, der immer aus Mitgliedern der Elterninitiative besteht und von diesen gewählt wird. Der Vorstand legt in Absprache mit der Kindergartenleitung die Aufnahmekriterien in der Einrichtung fest.

Alle Eltern unserer Einrichtung müssen Mitglied des Vereins „Pünktchen“ e.V. sein und haben somit auch das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, sowie aktives und passives Wahlrecht auszuüben.

Sieben_Geisler

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